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Schwerbehindertenausweis

Für Menschen mit Behinderung hat der Gesetzgeber zahlreiche Rechte und Nachteilsausgleiche geschaffen.
Diese Rechte und Nachteilsausgleiche stehen jedoch nur Menschen zu, bei denen einen Schwerbehinderung festgestellt bzw. amtlich nachgewiesen wurde.

Dieser Nachweis erfolgt in der Regel über das Ausfüllen eines Antrags zum Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht.

Hier finden Sie verschiedene Informationen zu dem Thema:

Wenn Sie Fragen zum Schwerbehindertenausweis haben oder
Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigen,
dann melden Sie sich bei uns:

EUTB® Beratung für Menschen mit Behinderung
Wall 5
32 756 Detmold
Telefon: 0 52 31/ 60 24 95

oder

EUTB® Beratung für Menschen mit Behinderung
Echternstr. 126
32 657 Lemgo
Telefon: 0 52 61 / 288 68 72

Schwer-­Behinderten-­Ausweis

Wenn Sie eine Behinderung haben:
Dann können Sie einen
Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.

Hier finden Sie verschiedene Informationen zu dem Thema:

Wenn Sie Fragen zum Schwer-Behinderten-Ausweis haben oder
Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigen,
dann melden Sie sich bei uns:

EUTB® Beratung für Menschen mit Behinderung
Wall 5
32 756 Detmold
Telefon: 0 52 31/ 60 24 95

oder

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32 657 Lemgo
Telefon: 0 52 61 / 288 68 72

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