Schwerbehindertenausweis
Für Menschen mit Behinderung hat der Gesetzgeber zahlreiche Rechte und Nachteilsausgleiche geschaffen.
Diese Rechte und Nachteilsausgleiche stehen jedoch nur Menschen zu, bei denen einen Schwerbehinderung festgestellt bzw. amtlich nachgewiesen wurde.
Dieser Nachweis erfolgt in der Regel über das Ausfüllen eines Antrags zum Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht.
Hier finden Sie verschiedene Informationen zu dem Thema:
- Antrag Schwerbehindertenausweis
- Merkblatt_Schwerbehindertenausweis allgemein
- Merkblatt_Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?
- Info_Adressen der Kommunen NRW
- Merkblatt_Parkausweis blau
- Merkblatt_Parkausweis orange
- Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Kreis Lippe)
Wenn Sie Fragen zum Schwerbehindertenausweis haben oder
Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigen,
dann melden Sie sich bei uns:
EUTB® Beratung für Menschen mit Behinderung
Wall 5
32 756 Detmold
Telefon: 0 52 31/ 60 24 95
oder
EUTB® Beratung für Menschen mit Behinderung
Echternstr. 126
32 657 Lemgo
Telefon: 0 52 61 / 288 68 72