Schulbegleitung
Viele Kinder mit einer Behinderung können eine Schul-Begleitung bekommen.
Das sind Kinder mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung.
Diese Kinder brauchen sehr viel Hilfe.
So viel Hilfe können die Lehrer den Kindern im Unterricht nicht geben.
Dafür sind zu viele Kinder in jeder Klasse.
Kinder können eine Schulbegleitung in Regelschulen und
in Förderschulen bekommen.
Schulbegleiter können in verschiedenen Bereichen des Schulalltags helfen.
Zum Beispiel:
Hilfe
- bei der Arbeit mit Arbeitsmaterialien (Scheren, Messer…)
- bei der Konzentration
- beim Essen und Trinken
- beim Toilettengang
Begleitung
- auf dem Schulweg
- im Unterricht
- in den Pausen
Eine Schulbegleitung hilft nur da, wo sie gebraucht wird.
Eltern, Schüler, Lehrer und die Schul-Begleitung besprechen,
was die Schul-Begleitung machen soll.
Antrag
Erst sollten Sie als Eltern mit den Lehrern sprechen.
Die Schulbegleitung wird über die Eingliederungshilfe bezahlt.
Eltern müssen einen Antrag stellen.
In der Regel ist der zuständige Ansprechpartner das Sozialamt oder
das Jugendamt.
Manchmal wird der Antrag abgelehnt.
Das bedeutet, dass das Amt die Schulbegleitung nicht bezahlt.
Dann können Sie Widerspruch einlegen.
Anbieter
Wenn ein Antrag bewilligt wird,
bekommt ein Kind Schul-Begleitung.
Es gibt Schul-Begleiter von verschiedenen Anbietern.
Die Eltern können entscheiden,
von welchem Anbieter die Schul-Begleitung sein soll.
Diese Anbieter sind im Kreis Lippe unter anderem vertreten:
Die EUTB® Beratungsstelle berät Sie gerne zum Thema Schulbegleitung.