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Schulbegleitung

Viele Kinder mit einer Behinderung können eine Schul-Begleitung bekommen.

Das sind Kinder mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung.

Diese Kinder brauchen sehr viel Hilfe.

So viel Hilfe können die Lehrer den Kindern im Unterricht nicht geben.

Dafür sind zu viele Kinder in jeder Klasse.

Kinder können eine Schulbegleitung in Regelschulen und

in Förderschulen bekommen.

 

Schulbegleiter können in verschiedenen Bereichen des Schulalltags helfen.

Zum Beispiel:

Hilfe

  •  bei der Arbeit mit Arbeitsmaterialien (Scheren, Messer…)
  •  bei der Konzentration
  •  beim Essen und Trinken
  •  beim Toilettengang

Begleitung

  •  auf dem Schulweg
  •  im Unterricht
  •  in den Pausen

Eine Schulbegleitung hilft nur da, wo sie gebraucht wird.

Eltern, Schüler, Lehrer und die Schul-Begleitung besprechen,

was die Schul-Begleitung machen soll.

 

Antrag

Erst sollten Sie als Eltern mit den Lehrern sprechen.Bild von einem Brief

Die Schulbegleitung wird über die Eingliederungshilfe bezahlt.

Eltern müssen einen Antrag stellen.

In der Regel ist der zuständige Ansprechpartner das Sozialamt oder

das Jugendamt.

Manchmal wird der Antrag abgelehnt.

Das bedeutet, dass das Amt die Schulbegleitung nicht bezahlt.

Dann können Sie Widerspruch einlegen.

 

Anbieter

Wenn ein Antrag bewilligt wird,

bekommt ein Kind Schul-Begleitung.

Es gibt Schul-Begleiter von verschiedenen Anbietern.

Die Eltern können entscheiden,

von welchem Anbieter die Schul-Begleitung sein soll.

Diese Anbieter sind im Kreis Lippe unter anderem vertreten:

Die EUTB® Beratungsstelle berät Sie gerne zum Thema Schulbegleitung.

Schul-Begleitung

Viele Kinder mit einer Behinderung können eine Schul-Begleitung bekommen.

Das sind Kinder mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung.

Diese Kinder brauchen sehr viel Hilfe.

So viel Hilfe können die Lehrer den Kindern im Unterricht nicht geben.

Dafür sind zu viele Kinder in jeder Klasse.

Kinder können eine Schul-Begleitung in Regel-Schulen und

in Förder-Schulen bekommen.

 

Schul-Begleiter können in verschiedenen Bereichen des Schul-Alltags helfen.

Zum Beispiel:

Hilfe

  •  bei der Arbeit mit Arbeits-Materialien (Scheren, Messer…)
  •  bei der Konzentration
  •  beim Essen und Trinken
  •  beim Toiletten-Gang

Begleitung

  •  auf dem Schulweg
  •  im Unterricht
  •  in den Pausen

Eine Schul-Begleitung hilft nur da, wo sie gebraucht wird.

Eltern, Schüler, Lehrer und die Schul-Begleitung besprechen,

was die Schul-Begleitung machen soll.

 

Antrag

Erst sollten Sie als Eltern mit den Lehrern sprechen.Bild von einem Brief

Die Schul-Begleitung wird über die Eingliederungs-Hilfe bezahlt.

Eltern müssen einen Antrag stellen.

In der Regel ist der zuständige Ansprech-Partner das Sozial-Amt oder

das Jugend-Amt.

Manchmal wird der Antrag abgelehnt.

Das bedeutet, dass das Amt die Schul-Begleitung nicht bezahlt.

Dann können Sie Widerspruch einlegen.

 

Anbieter

Wenn ein Antrag bewilligt wird,

bekommt ein Kind Schul-Begleitung.

Es gibt Schul-Begleiter von verschiedenen Anbietern.

Die Eltern können entscheiden,

von welchem Anbieter die Schul-Begleitung sein soll.

Diese Anbieter sind im Kreis Lippe unter anderem vertreten:

Die EUTB® Beratungs-Stelle berät Sie gerne zum Thema Schul-Begleitung.

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