Schul-Begleitung
Viele Kinder mit einer Behinderung können eine Schul-Begleitung bekommen.
Das sind Kinder mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung.
Diese Kinder brauchen sehr viel Hilfe.
So viel Hilfe können die Lehrer den Kindern im Unterricht nicht geben.
Dafür sind zu viele Kinder in jeder Klasse.
Kinder können eine Schul-Begleitung in Regel-Schulen und
in Förder-Schulen bekommen.
Schul-Begleiter können in verschiedenen Bereichen des Schul-Alltags helfen.
Zum Beispiel:
Hilfe
- bei der Arbeit mit Arbeits-Materialien (Scheren, Messer…)
- bei der Konzentration
- beim Essen und Trinken
- beim Toiletten-Gang
Begleitung
- auf dem Schulweg
- im Unterricht
- in den Pausen
Eine Schul-Begleitung hilft nur da, wo sie gebraucht wird.
Eltern, Schüler, Lehrer und die Schul-Begleitung besprechen,
was die Schul-Begleitung machen soll.
Antrag
Erst sollten Sie als Eltern mit den Lehrern sprechen.
Die Schul-Begleitung wird über die Eingliederungs-Hilfe bezahlt.
Eltern müssen einen Antrag stellen.
In der Regel ist der zuständige Ansprech-Partner das Sozial-Amt oder
das Jugend-Amt.
Manchmal wird der Antrag abgelehnt.
Das bedeutet, dass das Amt die Schul-Begleitung nicht bezahlt.
Dann können Sie Widerspruch einlegen.
Anbieter
Wenn ein Antrag bewilligt wird,
bekommt ein Kind Schul-Begleitung.
Es gibt Schul-Begleiter von verschiedenen Anbietern.
Die Eltern können entscheiden,
von welchem Anbieter die Schul-Begleitung sein soll.
Diese Anbieter sind im Kreis Lippe unter anderem vertreten:
- AWO
- FRIDA
- Incluedo
- Johanniter
- Lebenshilfe Detmold
- Lebenshilfe Lemgo
- Rückenwind e.V.
- S & C
Die EUTB Beratungs-Stelle berät Sie gerne zum Thema Schul-Begleitung.