Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung (EUTB)
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB) ist ein neues Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen. Es arbeitet nach dem Prinzip „Eine für alle“.
Das bedeutet: Menschen mit Behinderung können sich mit allen Fragen an ihr EUTB-Beratungsangebot vor Ort wenden.
EUTB-Beratungsangebote gibt es in allen Städten und Kreisen im gesamten Bundesgebiet.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist im neuen Sozialgesetzbuch IX in § 32 beschrieben und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 58 Millionen Euro jährlich gefördert. Die Förderung endet spätestens am 31.12.2023.
Das EUTB-Beratungsangebot können Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen, bevor sie eine Leistung beantragen.
Die Beratung ist niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringen. Die Beratung findet außerdem ergänzend zu der Beratung der Rehabilitationsträger statt, die ihrerseits weiterhin Anlaufstellen zur Beratung vorhalten. Das Ziel ist die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen.
Eine weitere Besonderheit der EUTB ist die Beratung durch Betroffene für Betroffene, das sogenannte Peer Counseling. In der EUTB arbeiten viele Peer-Berater*innen, die selbst mit einer Behinderung leben.
Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung EUTB
Zu allen Fragen der Teilhabe können sich Menschen mit Behinderung kostenlos und bundesweit bei einer der zahlreichen EUTB beraten lassen.
Die Berater*innen unterstützen zum Beispiel bei folgenden Themen:
- Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen, wie beispielsweise einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation und der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger.
- Zu allen Fragen rund um das Thema Teilhabe, wie beispielsweise der Teilhabe am Arbeitsleben. Teilhabe am Arbeitsleben heißt, die Möglichkeiten beruflicher Perspektiven zu entdecken, den passenden Arbeitsplatz zu finden und zu erhalten.
- Ansprechpartner und Zuständigkeiten bei den Rehabilitationsträgern.
Die EUTB im Kreis Lippe
Im Kreis Lippe übernimmt die Beratung für Menschen mit Behinderung in Detmold die Aufgaben der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung.
Der Verein Beratung und Selbst-Hilfe Lippe e. V. ist der Träger des EUTB-Beratungsangebots im Kreis Lippe.