Corona-Auszeit für Familien
Das Bundes-Familien-Ministerium hat eine Corona-Auszeit für Familien beschlossen.
Das Motto ist „Rauskommen, durchatmen, auftanken nach der harten Corona-Zeit“.
Ab jetzt können Familien mit kleinen Einkommen und
Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben,
einen einwöchigen Urlaub,
in einer gemeinnützigen Familien-Ferienstätte buchen,
um sich zu erholen.
Ziel ist es,
Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.
Eine Familien-Auszeit soll gerade für die Menschen sein,
die es schwerer haben als andere.
Berechtigte Familien müssen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen.
Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufhol-Pakets der Bundes-Regierung.
Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022.
Wer kann die Familien-Auszeit in Anspruch nehmen?
- Familien mit geringem Einkommen.
Es gibt eine Einkommens-Grenze. - Familien, die ein Kind mit Behinderung haben.
Das Kind muss mindestens einen Grad der Behinderung von 50 haben und mitfahren.
Das Alter des Kindes spielt keine Rolle.
Es gibt keine Einkommens-Grenze. - Familien, in denen ein Eltern-Teil eine Behinderung hat.
Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 sein und ein minderjähriges Kind muss mitfahren.
Es gibt keine Einkommens-Grenze.
Alle Informationen zur Buchung und Berechtigung der Familien finden ab sofort online unter: www.bmfsfj.de/corona-auszeit.
Eine Deutschland-Karte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen,
die ab Oktober Plätze anbieten.
Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barriere-Freiheit informieren und direkt ihre Buchungs-Anfrage starten.
Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf,
und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungs-Zeitraum freie Plätze vorhanden sind.
Wenn die Buchung verbindlich wird,
muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen.
Hierfür gibt es ein eigenes Formular,
das ebenfalls auf der Internet-Seite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.
Hier finden Sie einen Flyer zur Familien-Auszeit:
Flyer_Corona-Auszeit für Familien
Das Bundes-Familien-Ministerium hat eine Corona-Auszeit für Familien beschlossen.
Das Motto ist „Rauskommen, durchatmen, auftanken nach der harten Corona-Zeit“.
Ab jetzt können Familien mit kleinen Einkommen und
Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben,
einen einwöchigen Urlaub,
in einer gemeinnützigen Familien-Ferienstätte buchen,
um sich zu erholen.
Ziel ist es,
Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.
Eine Familien-Auszeit soll gerade für die Menschen sein,
die es schwerer haben als andere.
Berechtigte Familien müssen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen.
Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufhol-Pakets der Bundes-Regierung.
Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022.
Wer kann die Familien-Auszeit in Anspruch nehmen?
- Familien mit geringem Einkommen.
Es gibt eine Einkommens-Grenze. - Familien, die ein Kind mit Behinderung haben.
Das Kind muss mindestens einen Grad der Behinderung von 50 haben und mitfahren.
Das Alter des Kindes spielt keine Rolle.
Es gibt keine Einkommens-Grenze. - Familien, in denen ein Eltern-Teil eine Behinderung hat.
Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 sein und ein minderjähriges Kind muss mitfahren.
Es gibt keine Einkommens-Grenze.
Alle Informationen zur Buchung und Berechtigung der Familien finden ab sofort online unter: www.bmfsfj.de/corona-auszeit.
Eine Deutschland-Karte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen,
die ab Oktober Plätze anbieten.
Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barriere-Freiheit informieren und direkt ihre Buchungs-Anfrage starten.
Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf,
und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungs-Zeitraum freie Plätze vorhanden sind.
Wenn die Buchung verbindlich wird,
muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen.
Hierfür gibt es ein eigenes Formular,
das ebenfalls auf der Internet-Seite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.
Hier finden Sie einen Flyer zur Familien-Auszeit:
Flyer_Corona-Auszeit für Familien