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Corona-Auszeit für Familien


Das Bundes-Familien-Ministerium hat eine Corona-Auszeit für Familien beschlossen.

Das Motto ist „Rauskommen, durchatmen, auftanken nach der harten Corona-Zeit“.

Ab jetzt können Familien mit kleinen Einkommen und
Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben,
einen einwöchigen Urlaub,
in einer gemeinnützigen Familien-Ferienstätte buchen,
um sich zu erholen.

Ziel ist es,
Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Eine Familien-Auszeit soll gerade für die Menschen sein,
die es schwerer haben als andere.

Berechtigte Familien müssen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen.

Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufhol-Pakets der Bundes-Regierung.

Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022.

Wer kann die Familien-Auszeit in Anspruch nehmen?

  • Familien mit geringem Einkommen.
    Es gibt eine Einkommens-Grenze.
  • Familien, die ein Kind mit Behinderung haben.
    Das Kind muss mindestens einen Grad der Behinderung von 50 haben und mitfahren.
    Das Alter des Kindes spielt keine Rolle.
    Es gibt keine Einkommens-Grenze.
  • Familien, in denen ein Eltern-Teil eine Behinderung hat.
    Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 sein und ein minderjähriges Kind muss mitfahren.
    Es gibt keine Einkommens-Grenze.

Alle Informationen zur Buchung und Berechtigung der Familien finden ab sofort online unter: www.bmfsfj.de/corona-auszeit

Eine Deutschland-Karte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen,
die ab Oktober Plätze anbieten.

Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barriere-Freiheit informieren und direkt ihre Buchungs-Anfrage starten.

Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf,
und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungs-Zeitraum freie Plätze vorhanden sind.

Wenn die Buchung verbindlich wird,
muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen.
Hierfür gibt es ein eigenes Formular,
das ebenfalls auf der Internet-Seite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.

Hier finden Sie einen Flyer zur Familien-Auszeit:
Flyer_Corona-Auszeit für Familien

Das Bundes-Familien-Ministerium hat eine Corona-Auszeit für Familien beschlossen.

Das Motto ist „Rauskommen, durchatmen, auftanken nach der harten Corona-Zeit“.

Ab jetzt können Familien mit kleinen Einkommen und
Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben,
einen einwöchigen Urlaub,
in einer gemeinnützigen Familien-Ferienstätte buchen,
um sich zu erholen.

Ziel ist es,
Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Eine Familien-Auszeit soll gerade für die Menschen sein,
die es schwerer haben als andere.

Berechtigte Familien müssen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen.

Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufhol-Pakets der Bundes-Regierung.

Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022.

Wer kann die Familien-Auszeit in Anspruch nehmen?

  • Familien mit geringem Einkommen.
    Es gibt eine Einkommens-Grenze.
  • Familien, die ein Kind mit Behinderung haben.
    Das Kind muss mindestens einen Grad der Behinderung von 50 haben und mitfahren.
    Das Alter des Kindes spielt keine Rolle.
    Es gibt keine Einkommens-Grenze.
  • Familien, in denen ein Eltern-Teil eine Behinderung hat.
    Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 sein und ein minderjähriges Kind muss mitfahren.
    Es gibt keine Einkommens-Grenze.

Alle Informationen zur Buchung und Berechtigung der Familien finden ab sofort online unter: www.bmfsfj.de/corona-auszeit

Eine Deutschland-Karte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen,
die ab Oktober Plätze anbieten.

Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barriere-Freiheit informieren und direkt ihre Buchungs-Anfrage starten.

Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf,
und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungs-Zeitraum freie Plätze vorhanden sind.

Wenn die Buchung verbindlich wird,
muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen.
Hierfür gibt es ein eigenes Formular,
das ebenfalls auf der Internet-Seite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.

Hier finden Sie einen Flyer zur Familien-Auszeit:
Flyer_Corona-Auszeit für Familien

Corona-Auszeit für Familien

Das Bundes-Familien-Ministerium hat eine Corona-Auszeit für Familien beschlossen.

Das Motto ist „Rauskommen, durchatmen, auftanken nach der harten Corona-Zeit“.

Ab jetzt können Familien mit kleinen Einkommen und
Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben,
einen einwöchigen Urlaub,
in einer gemeinnützigen Familien-Ferienstätte buchen,
um sich zu erholen.

Ziel ist es,
Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Eine Familien-Auszeit soll gerade für die Menschen sein,
die es schwerer haben als andere.

Berechtigte Familien müssen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen.

Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufhol-Pakets der Bundes-Regierung.

Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022.

Wer kann die Familien-Auszeit in Anspruch nehmen?

  • Familien mit geringem Einkommen.
    Es gibt eine Einkommens-Grenze.
  • Familien, die ein Kind mit Behinderung haben.
    Das Kind muss mindestens einen Grad der Behinderung von 50 haben und mitfahren.
    Das Alter des Kindes spielt keine Rolle.
    Es gibt keine Einkommens-Grenze.
  • Familien, in denen ein Eltern-Teil eine Behinderung hat.
    Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 sein und ein minderjähriges Kind muss mitfahren.
    Es gibt keine Einkommens-Grenze.

Alle Informationen zur Buchung und Berechtigung der Familien finden ab sofort online unter: www.bmfsfj.de/corona-auszeit

Eine Deutschland-Karte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen,
die ab Oktober Plätze anbieten.

Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barriere-Freiheit informieren und direkt ihre Buchungs-Anfrage starten.

Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf,
und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungs-Zeitraum freie Plätze vorhanden sind.

Wenn die Buchung verbindlich wird,
muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen.
Hierfür gibt es ein eigenes Formular,
das ebenfalls auf der Internet-Seite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.

Hier finden Sie einen Flyer zur Familien-Auszeit:
Flyer_Corona-Auszeit für Familien

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