Budget für Arbeit
Seit Anfang 2018 haben Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich der Werkstätten laut §61 SGB IX die Möglichkeit das Budget für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Durch das Budget für Arbeit können Menschen einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen.
Wir haben in diesem Beitrag verschiedene Informationen für Sie gesammelt.
Allgemeine Informationen auf einen Blick:
Erklärvideo in einfacher Sprache und mit Gebärdendolmetschung:
Fachbeitrag:
„Das Budget für Arbeit: Ausgewählte Ergebnisse einer explorativen Studie zu seiner Umsetzung – Teil I: Anspruchsvoraussetzungen und Zugang“ (Autorinnen: Lea Mattern, Dr. Tonia Rambausek-Haß und Prof. Dr. Gudrun Wansing, Humboldt-Universität zu Berlin) – Fachbeitrag Budget für Arbeit
Wir als Beratungsstelle beraten Sie zum Thema Budget für Arbeit. Sprechen Sie uns gerne an.
Was ist das Budget für Arbeit?
Menschen mit Behinderungen haben
das Recht auf Arbeit.
Das steht in der Behinderten-Rechts-Konvention.
Manche Menschen mit Behinderungen wollen
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten.
Sie wollen zusammen mit Menschen ohne Behinderungen arbeiten.
Zum Beispiel in einem normalen Unternehmen.
Dafür können Menschen mit Behinderungen Hilfe
vom Amt bekommen.
So eine Hilfe ist zum Beispiel das Budget für Arbeit.
Budget ist ein Fach-Wort und bedeutet: Geld.
Budget spricht man so aus: Büdschee.
Das Budget für Arbeit ist also Geld für Arbeit.
Das Budget für Arbeit gibt es seit dem Jahr 2018.
Jemand nutzt das Budget für Arbeit?
Dieser Mensch heißt: Budget-Nehmer.
Aber der Budget-Nehmer bekommt das Geld
nicht direkt.
Das Budget für Arbeit ist nämlich Geld
für den Arbeit-Geber.
Der Arbeit-Geber bekommt das Geld vom Amt.
Der Arbeit-Geber benutzt das Geld dann für den Lohn
von dem Budget-Nehmer.
Der Arbeit-Geber zahlt dann nur einen Teil
von dem Lohn selbst.
Der Arbeit-Geber ist zum Beispiel eine Firma.
Und Arbeit-Geber ist auch ein anderes Wort
für Chef.
Der Lohn von dem Budget-Nehmer setzt sich also zusammen aus:
- Geld vom Amt.
- Und Geld vom Arbeit-Geber.
Aber das Budget für Arbeit ist nicht nur Geld für
den Lohn vom Budget-Nehmer.
Ein Teil von dem Geld wird für
eine Begleitung am Arbeits-Platz benutzt.
Begleitung am Arbeits-Platz bedeutet:
Ein Mensch hilft dem Budget-Nehmer bei der Arbeit.
Der Mensch erklärt dem Budget-Nehmer zum Beispiel
die Aufgaben.
Wer bekommt das Budget für Arbeit?
Manche Menschen mit Behinderungen können
ein Budget für Arbeit bekommen.
In der Werkstatt gibt es mehrere Bereiche:
- das Eingangs-Verfahren
- den Berufs-Bildungs-Bereich
- den Arbeits-Bereich
Ein Mensch arbeitet im Arbeits-Bereich von einer Werkstatt?
Dann kann der Mensch ein Budget für Arbeit bekommen.
Der Mensch kann dann mit dem Budget für Arbeit auf den allgemeinen Arbeits-Markt gehen.
Aber für ein Budget für Arbeit muss der Mensch
nicht richtig in der Werkstatt arbeiten.
Das Amt prüft:
Darf der Mensch im Arbeits-Bereich von einer Werkstatt arbeiten?
Dann hat dieser Mensch ein Recht
auf Arbeit im Arbeits-Bereich der Werkstatt.
Und dann hat dieser Mensch auch das Recht
auf ein Budget für Arbeit.
Das Amt nennt den Menschen dann:
Leistungs-Berechtigten.
Ein Mensch will das Budget für Arbeit haben?
Dann braucht der Mensch zuerst einen Arbeits-Vertrag.
Mit dem Arbeits-Vertrag darf der Mensch
das Budget für Arbeit beantragen.
Der Mensch muss dann beim Amt einen Antrag
für das Budget für Arbeit stellen.
Wer bezahlt das Budget für Arbeit?
Das Amt bezahlt das Budget für Arbeit.
Dieses Amt ist meistens die Eingliederungs-Hilfe.
Manchmal bezahlen auch andere Ämter das Budget für Arbeit.
Warum nutzen nur wenige Menschen das Budget für Arbeit?
Viele Menschen kennen das Budget für Arbeit.
Aber die Menschen wissen nicht genug über
das Budget für Arbeit.
Die Menschen brauchen mehr Informationen
zum Budget für Arbeit.
Es gibt nämlich noch viele Missverständnisse.
Missverständnis bedeutet:
Jemand versteht etwas falsch.
Missverständnis: Erwerbs-Minderung
Erwerbs-Minderung ist ein Fach-Wort und bedeutet:
Ein Mensch kann nur sehr wenig arbeiten:
Weniger als 3 Stunden am Tag.
Das Amt sagt dann:
Der Mensch hat eine
volle Erwerbs-Minderung.
Viele Menschen denken:
Alle Menschen in der Werkstatt haben
eine volle Erwerbs-Minderung.
Deshalb brauchen auch alle Budget-Nehmer
eine volle Erwerbs-Minderung.
Sonst können die Menschen kein
Budget für Arbeit bekommen.
Aber das stimmt nicht.
Auch Menschen ohne volle Erwerbs-Minderung
können das Budget für Arbeit bekommen.
Missverständnis: Werkstatt-Bereiche
Viele Menschen denken:
Ein Mensch möchte ein Budget für Arbeit nutzen?
Dann muss der Mensch immer zuerst
das Eingangs-Verfahren in der Werkstatt machen.
Und dann den Berufs-Bildungs-Bereich.
Aber das stimmt nicht.
Der Mensch hat eine berufliche Bildung?
Oder der Mensch hat schon mal
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt gearbeitet?
Dann hat dieser Mensch das Recht
direkt im Arbeits-Bereich in einer Werkstatt zu arbeiten.
Und dann hat der Mensch auch
das Recht auf ein Budget für Arbeit.
Der Mensch muss nicht vorher in der Werkstatt arbeiten.
Diese Missverständnisse können das Budget für Arbeit behindern.
Viele Menschen haben das Recht
auf das Budget für Arbeit.
Aber viele Menschen wissen das noch nicht.
Und manche Unterstützer von Menschen mit Behinderungen
wissen das vielleicht auch nicht.
Die Menschen verstehen die Regeln
vom Budget für Arbeit noch nicht gut.
Deshalb brauchen die Menschen mehr Informationen
über das Budget für Arbeit.
Arbeits-Vermittlung
Ein Mensch mit Behinderungen möchte das Budget für Arbeit haben?
Dann braucht der Mensch einen Arbeits-Vertrag.
Dafür muss er einen Arbeit-Geber kennen-lernen.
Aber das ist schwer.
Ein Mensch hat das Recht auf das Budget für Arbeit?
Aber der Mensch hat noch keinen Arbeits-Vertrag?
Dann bekommt der Mensch auch kein Budget für Arbeit.
Es fehlt eine Arbeits-Vermittlung.
Eine Arbeits-Vermittlung hilft Menschen
bei der Suche nach Arbeit.
Außen-Arbeits-Plätze
Viele Budget-Nehmer waren vorher in der Werkstatt.
Dort haben die Budget-Nehmer auf einem Außen-Arbeits-Platz gearbeitet.
Ein Außen-Arbeits-Platz ist auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
Aber die Werkstatt bezahlt trotzdem den Lohn.
Beschäftigte auf einem Außen-Arbeits-Platz verdienen
so viel Geld wie in der Werkstatt.
Ein Außen-Arbeits-Platz kann zu einem Budget für Arbeit werden.
Viele Menschen sagen:
Ein Außen-Arbeits-Platz ist gut.
So lernen die Beschäftigten nämlich
den allgemeinen Arbeits-Markt kennen.
Und die Beschäftigten lernen einen
Arbeit-Geber kennen.
Der Beschäftigte und der Arbeit-Geber können zusammen herausfinden:
- Soll der Beschäftigte auf dem Außen-Arbeits-Platz bleiben?
- Oder soll der Beschäftigte das Budget für Arbeit bekommen?
Viele Menschen sagen aber auch:
Ein Außen-Arbeits-Platz ist schlecht.
Beschäftigte auf einem Außen-Arbeits-Platz
arbeiten mehr als in der Werkstatt.
Trotzdem verdienen die Beschäftigten auf
dem Außen-Arbeits-Platz nicht mehr Geld.
Deshalb finden viele Menschen:
Die Beschäftigten sollen nicht so lange auf
einem Außen-Arbeits-Platz arbeiten.
Manche Menschen sagen:
Außen-Arbeits-Plätze sind nur gut für die Werkstatt.
Und für den Arbeit-Geber.
Die Werkstatt bekommt nämlich Geld vom Amt
für den Beschäftigten.
Und der Arbeit-Geber muss deshalb
keinen Lohn für den Beschäftigten bezahlen.
Der Text wurde geschrieben von:
Lea Mattern, Ulrike Peters, Dr. Tonia Rambausek-Haß, Prof. Dr. Gudrun Wansing. Sie arbeiten in einem Forschungs-Projekt an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Die Quelle des Textes ist: https://www.reha-recht.de/leichte-sprache/fachbeitraege-in-leichter-sprache/das-budget-fuer-arbeit-teil-1/
Der ganze Text zum Thema Budget für Arbeit hat 3 Teile.
Der Text oben war Teil 1.
Hier finden Sie Teil 2 und Teil 3 zum Budget für Arbeit:
Hier finden Sie ein Erklär-Video zum Budget für Arbeit:
Wir als Beratungsstelle beraten Sie zum Thema Budget für Arbeit.
Sprechen Sie uns gerne an.